Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen B'sonderBar (nachfolgend  "Vermieter" genannt) und einem Mieter (Gemäß § 13 BGB einer „natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch B'sonderBar.
 

2. Vertragsschluss

2.1. Der Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 2.2. Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website stellen kein rechtlich wirksames Angebote dar, der Kunde wird lediglich dazu aufgefordert eine Anfrage für ein Angebot zu machen. 

2.3. Durch die Unterschrift auf dem zugesendeten Mietvertrag stimmt der Mieter dem zugesendeten Angebot und der darin enthaltenen zu begleichenden Rechnungssumme zu.

 

3. Beschreibung des Leistungsumfangs

Der Leistungsumfang von B'sonderBar besteht aus der Vermietung eines umgebauten Pferdeanhängers (mobile Bar) zur Nutzung auf privaten Veranstaltungen sowie der Vermietung von Equipment und Dekoartikeln als Ergänzung zur mobilen Bar. Die Detailauflistung dazu befindet sich stets auf dem individuell erstellten Angebot.

 

4. Mietbedingungen

4.1. Der Mieter verpflichtet sich, die B'sonderBar ordnungs- und sinngemäß zu verwenden.

4.2.Die Übergabe der B'sonderBar an Dritte ist nicht gestattet.

4.3. Die Benutzung der B'sonderBar erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters.

4.4. Schäden bzw. Reparaturen, entstanden durch einen unsachgemäßen Gebrauch, Randale (auch von Dritten Personen) sowie fehlende oder defekte Zubehörteile werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kosten für evtl. entstehende Nutzungsausfälle trägt der Mieter.

4.5. Ein eigenhändiger Weitertransport der B'sonderBar vom Mieter, weg vom Mietort an einen anderen Ort, ist ausdrücklich nicht gestattet und bedarf vor Mietantritt einer schriftlichen Genehmigung vom Vermieter.

4.6. Der Mieter muss an einer kurzen Einweisung in die Funktionsweise der B'sonderBar teilnehmen. Die B´sonderbar ist ausschließlich entsprechend der erfolgten Einweisung zu nutzen.

4.7. Der Mieter ist verpflichtet, die B'sonderBar in einem allgemein sauberen und zumutbaren Zustand zurückzugeben. Die professionelle Endreinigung übernimmt der Vermieter nach jedem Verleih. Bei großen Verschmutzungen, verschuldet vom Mieter, wie z. B. Kerzenwachs, Kaugummi etc., wird der Mehraufwand der Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt.

4.8. Nur bei Selbstabholung:

Bei Selbstabholung des Anhängers muss allein der Mieter sich um den ordnungsgemäßen Transport auf der Hin- und Rückfahrt des Anhängers kümmern, sowie das sichere Parken/Abstellen am Veranstaltungsort. Die Straßenverkehrsordnung muss vom Mieter eingehalten werden. Für Transportschäden (egal, ob Personen- oder Sachschäden) haftet vollumfänglich allein der Mieter.

Bei einem Unfall oder Beschädigungen an der B'sonderBar, hat der Entleiher den Verleiher unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Anhängers, über alle Einzelheiten zu unterrichten. Im Falle eines Verkehrsunfalls, muss dies schriftlich erfolgen und der Unfallbericht muss vor allem die Namen und Anschriften der beteiligten Personen und eventueller Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Entleiher muss bei einem Unfall die Polizei verständigen.

 

5. Zahlungsbedingungen 

5.1. Die Zahlung des Mietpreises sowie der Kaution erfolgt wie folgt:
a) Der Mieter hat vor Veranstaltungsbeginn 50% des Mietpreises sowie die vollständige Kaution auf das in der Rechnung angegebene Konto des Vermieters zu überweisen oder diese Beträge bei Übergabe des Mietobjekts (z.B. bei Abholung oder Anlieferung der B´sonderBar) in bar zu entrichten.
b) Der restliche Mietpreis wird nach Beendigung der Veranstaltung und nach ordnungsgemäßer Rückgabe sowie abschließender Prüfung des Mietobjekts auf Schäden oder Fehlbestände fällig. Hierüber wird eine separate Schlussrechnung erstellt. Die hinterlegte Kaution wird dabei mit der Endabrechnung verrechnet. 

5.2. Der Mieter leistet zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution in Höhe von in der Regel 150€. Bei Anmietung einer größeren Menge an Dekorationsartikeln oder besonders empfindlichen bzw. hochwertigen Gegenständen ist der Vermieter berechtigt, die Höhe der Kaution nach Ermessen angemessen zu erhöhen. Die Kaution dient ausschließlich der Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Sie stellt keine Begrenzung der Haftung des Mieters dar.

Liegen keine Schäden oder Fehlbestände vor, wird die Kaution vollständig auf den Restbetrag angerechnet. Übersteigt die Kaution den offenen Restbetrag, wird der Differenzbetrag dem Mieter so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, zurückgezahlt. 

Sind Schäden oder Fehlbestände vorhanden, erfolgt zunächst eine Abstimmung mit dem Mieter über die Höhe des Schadens sowie den einzubehaltenden Betrag. Ist ein beschädigter Gegenstand nicht reparabel oder sind Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen, wird der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Ersatzgegenstandes angesetzt. Eventuell entstehende Liefer- oder Beschaffungskosten werden ebenfalls auf die Kaution angerechnet. Ggf. bestehende Nachforderungen sind vom Mieter auszugleichen. Die verbleibende Kaution wird dem Mieter nach Klärung des Sachverhalts so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, zurückerstattet.

5.3. Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstands nicht innerhalb der vereinbarten Zeit, werden dem Mieter zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt. In der Regel belaufen sich die Kosten auf 50€ je Stunde, sollte die verspätete Rückgabe dazu führen, dass eine sich anschließende Vermietung nicht eingehalten werden kann, sind die Kosten dieses Ausfalls vom Mieter zu tragen.

5.4. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein oder erfolgt keine Barzahlung bei Übergabe, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Mietobjekts zu verweigern und/ oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall bleibt der Mieter verpflichtet, die gemäß 6.1. geschuldeten Entgelte zu zahlen. 

5.5. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind Nettopreise.

 

6. Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs

6.1. Der Erhalt eines Angebots ist nicht bindend und muss nicht widerrufen werden. Erst nach Vertragsabschluss wird für eine/n Widerruf/Stornierung bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Miettages 10% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet. In allen Fällen muss die Stornierung schriftlich an info@bsonderbar.de erfolgen.

 

7. Änderung oder Ausfall der Leistung 

7.1. Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Mieter berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder ein alternatives Angebot des Dienstleisters zu akzeptieren. Der Mieter hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Vermieters über die Änderung der Leistung diesem gegenüber geltend zu machen.

7.2. Ein Schadensersatz bei verspäteter, nur teilweiser oder Nichtlieferung ist ausgeschlossen. Kann der Vermieter die bestellte und bereits bezahlte Leistung aus Gründen wie beispielsweise Defekt, Umweltereignissen, Diebstahl oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen nicht liefern, verpflichtet sich der Vermieter, dies dem Mieter unverzüglich mitzuteilen und die durch den Käufer bereits getätigte Zahlung für diese Leistung unverzüglich an den Mieter zurückzuerstatten.

8. Haftung

8.1. Hinsichtlich der von dem Vermieter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

8.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

8.3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

 8.4. Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

 

9. Datenschutz

9.1. Wir erheben personenbezogene Daten, wenn Sie uns diese im Rahmen Ihrer Bestellung oder bei einer Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular oder E-Mail) mitteilen. Pflichtfelder werden als solche gekennzeichnet, da wir in diesen Fällen die Daten zwingend zur Vertragsabwicklung, bzw. zur Bearbeitung Ihrer Kontaktaufnahme benötigen und Sie ohne deren Angabe die Angebotserstellung/Vermietung nicht abschließen, bzw. die Kontaktaufnahme nicht versenden können. Welche Daten erhoben werden, ist aus den jeweiligen Eingabeformularen ersichtlich. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 (...)

9.2. Wir haften nicht für etwaige Sicherheitslücken bei der Übertragung von Daten im Internet. 

9.3 .Für den Mieter besteht ein Recht auf Löschung und Auskunft der zu seiner Anfrage gespeicherten Daten.

 

10. Salvatorische Klausel

Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen. Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.


 


 

 

 

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